Deutscher Neufundländer-Klub e. V.

WIR GEGEN QUALZUCHT – Mit Verstand & Vernunft

Über die seit Anfang 2022 geltende neue Tierschutzhundeverordnung und vor allem die darin enthaltenen Ausstellungs-Regeln für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wird momentan landauf- landab diskutiert. Leider sind auch unsere Neufundländer von diesen neuen Regelungen betroffen (z.B. in den Bereichen Entropium, HD oder ED).

Der Vorstand und die Zuchtleitung werden die Vorgänge aufmerksam verfolgen. Wir sind natürlich mit dem VDH und dem VND in engem Kontakt und werden alle Maßnahmen gegen diese unverhältnismäßigen Auflagen unterstützen.

Da auch unter Züchtern und Ausstellern des DNK große Unsicherheit zu diesem Thema besteht, veröffentlichen wir hier den Rundbrief des VDH an alle Mitgliedsvereine. Weitere und aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite.

Kontrollierte Rassehundezucht
ist keine Qualzucht!

Eingestellt am (07.06.2022)

Neues zum Thema Qualzucht!

Nach kurzen Überlegungen des Vorstandes, eigenständig gegen den Qualzuchtparagrafen Position zu beziehen und nach Absprache mit dem Vorstand des VND haben wir uns entschlossen, uns der Aktion ‚meingesunderrassehund.de‘ anzuschließen.

Als ältester zuchtbuchführender Verein für Neufundländer in Deutschland können und wollen wir nicht akzeptieren, dass unsere züchterische Arbeit, die 2023 immerhin seit 130 Jahren mit Engagement und Tierliebe durchgeführt wird, durch eine Verordnung gefährdet wird, die nicht nur schlecht durchdacht ist, sondern die vor allem den Schwarz- und Hinterhofzüchtern Tür&Tor öffnet.

www.meingesunderrassehund.de , eine Aktion, die ursprünglich vom Club für britische Hütehunde e.V. gegründet wurde, hat zwischenzeitlich mehr als 20 Rassehundevereine unter einem gemeinsamen Dach versammelt und ist auch mit dem VdH in engem Austausch.

Mit Flyern, Infoständen bei Veranstaltungen, Großflächenplakaten und sogar mit Werbung auf LKWs verbreitet ‚meingesunderrassehund.de‘ unsere Botschaft im ganzen Land:

„Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht!“
Auf der Website der Aktion finden Sie ausführliche Informationen zum Thema. Und wenn auch unsere Neufundländer momentan noch nicht so sehr im Fokus der sogenannten Tierschützer stehen, hält der Vorstand des DNK e.V. den Schulterschluss mit anderen Rassehundevereinen im VdH/FCI für unbedingt wichtig!

Langsam nehmen die Aktionen des VdH Fahrt auf!

Eingestellt am (20.05.2022)

Stellungnahme des VdH zum §10 TierschHuV vom 18.5.2022:

https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2022/Stellungnahme_Umsetzung_der_TierSchHuV_.pdf

Rundbrief des VDH vom 19.04.2022

Eingestellt am (20.05.2022)

Tierschutzhundeverordnung – aktueller Stand

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen ein Update zur aktuellen Situation geben.

Die letzten Wochen waren geprägt von Diskussionen mit Amtsveterinären, Behörden und Ministerien bezüglich der Umsetzung des § 10 der neuen Tierschutz-Hundeverordnung. Diese sieht unter anderem ein Ausstellungsverbot für Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen vor. Die Ausstellungen in Erfurt, Lingen, Dortmund und Neumünster sind die ersten Großveranstaltungen, die von der seit dem 1.1.2022 geltenden Fassung der Tierschutzhundeverordnung betroffen und mit sehr unterschiedlichen Anordnungen konfrontiert worden sind. Auch Sportveranstaltungen und Spezialrassehunde-Ausstellungen rücken zunehmend in den Fokus und fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich der Verordnung.

Die zuständigen Behörden haben sehr weitreichende Anordnungen erteilt, die teilweise auf veralteten und bedingt aussagekräftigen Daten beruhen. Als Basis werden in der Regel das Qualzuchtgutachten aus dem Jahr 2001, die Qualzucht- Datenbank des privaten QUEN-Netzwerks und das Fachbuch ‚Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats‘ von Alex Gough verwendet. Die genannten Quellen repräsentieren die Populationen im VDH nicht.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf verdeckte Merkmale gelegt, die teilweise nur mit aufwendigen Untersuchungen festgestellt werden können. Die im VDH zur Zucht eingesetzten Hunde verfügen in der Regel über die erforderlichen Untersuchungsergebnisse. Aufgrund der vor vielen Jahren erfolgten Trennung von Zucht- und Ausstellungswesen nehmen jedoch viele Hunde an unseren Veranstaltungen teil, die nie zur Zucht eingesetzt werden.

Für diese werden jetzt unter anderem genetische Untersuchungen verlangt.

Die Anordnungen, die auch Zwangsgelder vorsehen, wurden u.a. damit begründet, dass der VDH und seine Mitgliedsvereine es in der Vergangenheit versäumt hätten, Qualzuchten entgegenzuwirken. Diese Begründung verkennt, dass sich der VDH und seine Mitgliedsvereine seit Jahrzehnten für die Gesundheit der Hunde einsetzen und aufwendige Zuchtauflagen erlassen haben.

Der Vorstand des VDH, der Wissenschaftliche Beirat, die tierärztlichen Fachgesellschaften (CC, DOK und GRSK) und die VDH-Geschäftsstelle haben daher sehr intensiv an der Ausarbeitung der von den Amtsveterinären geforderten Konzepten gearbeitet. Dabei wurden die Daten aus Befragungen zu den Zuchtprogrammen der Mitgliedsvereine und Statistiken der drei Fachgesellschaften eingearbeitet.

Wir haben uns zunächst darauf konzentriert, den Auflagen mit Fakten zu begegnen und gemeinsam mit den Amtsveterinären Konzepte zu entwickeln. Dies hat dazu geführt, dass die Anordnungen teilweise entschärft wurden. Dennoch enthalten diese nach wie vor unverhältnismäßige Auflagen und unklare Rechtsbegriffe, die aus unserer Sicht von der Tierschutz-Hundeverordnung nicht abgedeckt sind. Juristische Schritte sind unausweichlich und werden vom VDH derzeit vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik, Jörg Bartscherer
Ko/Wie 19. April 2022

RASSEHUNDE UND QUALZUCHT

Eingestellt am (09.05.2022)

Als im Sommer des vergangenen Jahres die Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung angekündigt und vorgestellt wurde, wurde der Gesetzentwurf der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) von vielen eher als ‚Gassi-Geh-Gesetz‘ belächelt.

Kaum ein Thema beschäftigt aber Züchter, Aussteller und Hundebesitzer zurzeit gleichermaßen wie der Paragraf 10 dieser neuen Tierschutz-Hundeverordnung:
„Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder

2. bei denen erblich bedingt a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

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Aktuelles: Petition des VDH

Eingestellt am (20.05.2022)

Um gegen die überzogenen und zumeist ungerechtfertigten Anforderungen der neuen Tierschutz-Hundeverordnung (TierschHuV) und vor allem den § 10 dieser Verordnung (Qualzuchtparagraf) zu protestieren, hat der VDH eine Petition an das Bundeslandwirtschaftsministerium gestartet.

Auch der Deutsche Neufundländer Klub e.V. sieht durch diese bereits jetzt oft willkürlich ausgelegte Verordnung die kontrollierte Rassehundezucht, das Ausstellungswesen und alle sportlichen Aktivitäten unserer Hunde gefährdet.

Der DNK bittet deshalb alle seine Mitglieder, diese Petition zu unterschreiben! Und das ist der Link zur Petition https://chng.it/SzC4cMyw8Y

VDH - Aufruf zur Petition an das BMEL