Wichtige Information zur Messe „Hund & Pferd 2026“ (6. – 8. November 2026) und den Anforderungen nach § 10 TierSchHuV
VDH informiert über behördliche Vorgaben für die Ausstellung von Hunden in Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Dortmund hat der VDH Service GmbH am 4. September 2026 eine tierschutz-rechtliche Ordnungsverfügung (s. Anlage) für die Ausstellung „Hund & Pferd 2026“ zugestellt. Die Verfügung enthält Vorgaben zur Umsetzung des Ausstellungsverbots nach § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), die bei der Durchführung der Veranstaltung zu berücksichtigen sind.
Nach einer längeren Phase der Abstimmung mit den zuständigen Behörden schafft die Verfügung nun die notwendige Grundlage für die weitere Veranstaltungsplanung und die Öffnung des Meldeportals.
https://www.onlinedogshows.eu/de/Show/Index/5783 – deutsch
Cystinurie:
Bei Hunden der Rasse Neufundländer ist eine Ausstellung nur bei Vorliegen einer tierärztlichen Bescheinigung über Harnuntersuchung ohne Befund möglich. Als weniger belastende Alternative Ausschlussdiagnostik mittels Gentest*: Ausstellung von Neufundländern nur nach Vorlage eines Gentests; Ausstellung nur von Hunden mit Gentest N/N. *Gentest kann auch durch Abstammungsnachweis ersetzt werden, aus dem hervor geht, dass das jeweilige Einzeltier von merkmalsfreien Elterntieren abstammt (Gentest N/N).
Hüftgelenksdysplasie:
Bei Hunden der Rassen Deutscher Boxer, Bordeauxdogge, Deutsche Dogge, Deutscher Schäferhund, Leonberger, Mastiff, Mastino Napoletano, Neufundländer, Golden Retriever, Rottweiler, Appenzeller Sennenhund, Berner Sennenhund, Alaskan Malamute und Kaukasischer Owtscharka ist die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, dass röntgenologisch rassespezifisch das Vorliegen einer HD Grad D und E ausgeschlossen wurde, erforderlich.
Entropium:
Ausstellungsverbot auch ohne Vorliegen von weiteren klinischen Symptomen einer Augenentzündung.
Ektropium:
Ausstellung nur, wenn der Lidschluss vollständig möglich ist und den gesamten Bulbus sicher bedeckt, ohne dass konjunktivale Schleimhaut sichtbar bleibt. Bei entsprechend starker Ausprägung ist ein Ausstellungsverbot auch ohne Vorliegen von klinischen Symptomen einer Augenentzündung möglich.
Dilatative Kardiomyopathie (DCM):
Ausstellung von Hunden der Rassen Irischer Wolfshund, Deutsche Dogge, Dobermann Pinscher, Neufundländer und Bernhardiner ab drei Jahren nur bei Vorliegen einer tierärztlichen Bescheinigung über eine Echokardiographie sowie EKG mit negativem Befund, nicht älter als zwei Jahre.